
Das Reservatum ecclesiasticum (lat. der "geistliche Vorbehalt") war eine Klausel im Augsburger Religionsfrieden von 1555. Die Klausel hatte zum Inhalt, dass ein katholischer geistlicher Territorialherr, also zum Beispiel ein Fürstbischof, Fürsterzbischof oder Fürstabt, beim Konfessionswechsel auch gleichzeitig seine weltliche Herrschaft abgeb.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reservatum_ecclesiasticum

Reservatum ecclesiạsticum , Geistlicher Vorbehalt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Reservatum ecclesiasticum (lat.), der im Augsburger Religionsfrieden von 1555 enthaltene "geistliche Vorbehalt", wonach die Geistlichen und namentlich die Prälaten, welche aus der katholischen Kirche austraten, auf ihre bisherige Würde und ihre Benefizien verzichten mußten.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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